Was Sie über Konturmarkierungen wissen sollten.




Ab dem 10.07.2011 ist die Anbringung der Konturmarkierung verpflichtend, für Fahrzeuge die erstmalig in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden (Neuzulassung).  Die offizielle Bezeichnung „Auffällige Markierung wird ebenfalls auch als „Konturmarkierung oder „reflektierende Markierung tituliert.

Diese Markierung selbst besteht aus 50 mm breiten reflektierenden Streifen, die nach ECE-R 104 genehmigt sein müssen. Die Anbringung dieser Steifen erfolgt nach ECE-R48 als lichttechnische Einrichtung und unterliegt damit zukünftig der Hauptuntersuchung (HU) und den Unterwegskontrollen.

 

Die auffällige Markierung muss immer aus einer Heck- und einer Seitenmarkierung bestehen, sie ist für alle Fahrzeuge und Motorwagenaufbauten wie folgt vorgeschrieben:

Am Heck als Vollkontur-Markierung in den Farben gelb oder rot und an der Seite als Teilkontur-Markierung (Unterbrochene Linie) in den Farben gelb oder weiß.

Ist es jedoch aufgrund der Form, des Aufbaus oder der Bauart des Anhängerfahrzeugs (z.B. Container-Fahrgestelle) nicht möglich die oben beschriebenen Markierungen anzubringen, dann ist mindestens eine Linienmarkierung vorgeschrieben.

Als Markierung für die Seite ist auch eine Vollmarkierung erlaubt.
Die Vollmarkierung ist vorgeschrieben wenn seitlich eine retroreflektierende Werbung angebracht werden soll.

Es ist jedem Mitliedsstaat der EU freigestellt für sein Hoheitsgebiet die Farbe weiß für die Heckmarkierung explizit zu erlauben. Im grenzüberschreitenden Verkehr und bei der technischen Überwachung kann die Farbe weiß als Heckmarkierung Probleme bereiten. Deutschland hat bislang die Farbe weiß nicht freigeben.

Weitere Informationen:

Broschüre Konturmarkierung (pdf, 800 KB)
Richtlinie 2007-35-EG (pdf, 50 KB)
UN ECE R 48 (pdf, 400 KB)

Folien-Katalog 2011 (Stand 07/2011) (pdf, Seite 56 ff.)
Angebot der Monats 07/2011 (pdf)



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