Was Sie über Konturmarkierungen wissen sollten. |
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Die auffällige Markierung muss immer aus einer Heck- und einer Seitenmarkierung bestehen, sie ist für alle Fahrzeuge und Motorwagenaufbauten wie folgt vorgeschrieben: Ist es jedoch aufgrund der Form, des Aufbaus oder der Bauart des Anhängerfahrzeugs (z.B. Container-Fahrgestelle) nicht möglich die oben beschriebenen Markierungen anzubringen, dann ist mindestens eine Linienmarkierung vorgeschrieben. |
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Weitere Informationen: Folien-Katalog 2011 (Stand 07/2011) (pdf, Seite 56 ff.)
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